Arno Schönberger
- Mit seinem Urteil vom 1. Juli 2015 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Wasserrahmenrichtlinie Vorhaben, welche eine Zustandsverschlechterung des betreffenden Wasserkörpers zur Folge haben, verbindlich entgegenstehe; es sei denn es greift. In: Wasserwirtschaft, v. 105, n. 10 (Oktober 2015). (2015):