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Die geforderte Mindesthöhe für Geruchverschlüsse in Bodenabläufen liegt europaweit bei 50 mm.

Die geforderte Mindesthöhe für Geruchverschlüsse in Bodenabläufen liegt europaweit bei 50 mm.

Media-ID: 229373
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Veröffentlicht am:
Geändert am: 29.09.2014

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